«Populismus ist ein Aufstand gegen die Entmachtung der Nationalstaaten»

Gerichte griffen zunehmend ins politische Geschäft ein und schränkten damit die parlamentarische Demokratie ein, sagt der Politikwissenschafter Philip Manow. Die Balance zwischen Politik und Recht stimme nicht mehr.

NZZ, Andreas Ernst, Benedict Neff, 18.08.2025, 15.50

Ministerpräsident Viktor Orban begrüsst Marine Le Pen, die Anführerin des Rassemblement national, bei einem Treffen nationalistischer Politiker aus ganz Europa.Benoit Tessier / Reuters

Herr Manow, alte und gut funktionierende Demokratien wie die Schweiz und England haben kein Verfassungsgericht. Könnte man die Verfassungsgerichte anderswo nicht einfach abschaffen?

Mir geht es nicht um die Abschaffung des deutschen Bundesverfassungsgerichts. Seine Stellung und Macht kritisch zu betrachten, scheint mir allerdings schon notwendig. Das wäre auch ein Schritt aus einer provinziell-deutschen Betrachtung. Hierzulande sieht man ja gerne die höchste Entwicklungsstufe der Demokratie verwirklicht. Das ist selbstverständlich Unsinn. Länder wie die Schweiz, Schweden und die Niederlande haben kein Verfassungsgericht, und niemand würde ernsthaft behaupten, dort herrsche die Tyrannei der Mehrheit und Minderheiten müssten in Angst und Schrecken leben.

Wieso wurde ausgerechnet das deutsche Modell mit einem mächtigen Verfassungsgericht für viele andere Länder zum Vorbild?

Das ist historisch begründet. Starke verfassungsrechtliche Kontrolle war für viele Länder insbesondere Osteuropas nach 1990 enorm attraktiv, weil sie die hohe Unsicherheit ihrer Transformationsprozesse zu verringern versprach. Die sind also 1989 massenhaft nach Karlsruhe und Berlin gepilgert. Hinzu kommen das Sendungsbewusstsein und internationale Standing deutscher Juristen und ein paradoxes Missionswerk: Weil wir das Land der nationalsozialistischen Verbrechen sind, erzählen wir gerne anderen, welche Lehren sie denn aus der deutschen Geschichte zu ziehen hätten. Dazu gehört das tiefe Misstrauen gegenüber der parlamentarischen Demokratie und ihren Mehrheiten, Hitler sei ja schliesslich – so heisst es – auf demokratischem Wege an die Macht gelangt.

Sie halten die Darstellung für falsch?

Philip Manow, geboren 1963, ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Siegen. 2024 veröffentlichte er bei Suhrkamp sein jüngstes Buch: «Unter Beobachtung. Die Bestimmung der liberalen Demokratie und ihrer Freunde».PD

Die gängige Erzählung geht nicht auf. Nicht alle europäischen Demokratien sind in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gescheitert – auch ohne starke Verfassungsgerichte –, und die Politik hätte Hitler 1932 aufhalten können, aber nicht das Recht. Oder anders gesagt: Es hätte den politischen Willen geben müssen, das Recht zu nutzen. Demokratie- und Rechtszerstörung gehen immer Hand in Hand. Es ist schon fast komisch: Andere Länder sollen die Lehren aus der Geschichte einer gescheiterten Demokratie ziehen, aber die Deutschen nicht die Lehren aus Ländern berücksichtigen, deren Demokratien im 20. Jahrhundert nicht gescheitert sind?

Wie würden Sie die Lehren dieser Länder beschreiben?

Als Grundvertrauen in die Mechanismen demokratischer Machtwechsel und in die Fähigkeit einer Gesellschaft, sich vermittels dieser Mechanismen selbst zu regieren. Im politischen System der Bundesrepublik manifestiert sich hingegen das Misstrauen gegenüber diesen Mechanismen. Ohne institutionelle Prothesen traut man der Demokratie nicht zu, laufen zu können.

Es klingt so, als würden Sie das Verfassungsgericht doch ganz gern abschaffen.

Das starke Verfassungsgericht ist aus der deutschen Geschichte heraus nachvollziehbar und hat ja für lange Zeit auch leidlich gut funktioniert. Wir erkennen aber gerade, dass zu den Erfolgsbedingungen dieses Modells auch ein stabiles Parteiensystem gehörte. Diese Bedingung für die Balance zwischen Politik und Recht steht in Deutschland mittlerweile infrage.

Warum funktioniert das nicht mehr?

Das herkömmliche Parteiensystem löst sich auf. Das Bundesverfassungsgericht hat gar kein stabiles Gegenüber. Zum Teil wollen die an Bedeutung verlierenden etablierten Parteien ihre Macht dann eben durch die Besetzung des Verfassungsgerichts wahren. Die Idee zu einem AfD-Verbots-Verfahren rückt dadurch auch in ein sehr ungünstiges Licht. Dazu kommt die Problematik mit der EU-Rechtsprechung. Wir sehen ja gerade, wie sehr die Urteile supranationaler Gerichte zu einer wachsenden Entfremdung zwischen den Gerichten und den Mitgliedstaaten führen.

Sie fragen in Ihrem Buch: Wer schützt die Politik vor den Gerichten? Während in vielen Ländern Politiker die Gerichte herausfordern, hat man in Deutschland eher den Eindruck, die Parteien fügten sich schon vorauseilend dem Bundesverfassungsgericht – insbesondere in der Migrationspolitik.

Migrationsfragen sind heute längst aus dem deutschen Verfassungsrecht hinausgewandert und europäisch geworden. Generell gab es zwar immer wieder Konflikte zwischen Bonn beziehungsweise Berlin und Karlsruhe. Gleichzeitig funktionierte die alte Bundesrepublik gerade deswegen so gut, weil sowohl Politiker als auch Richter sich die notwendige Selbstbeschränkung auferlegten: Politiker fragten sich, was geht rechtlich, Richter fragten sich, was geht politisch. Das hat sich geändert.

Könnte es sein, dass das Problem weniger die starken Gerichte sind, sondern vielmehr Politiker, die in wesentlichen Fragen keine Kompromisse mehr zustande bringen?

Ich sehe den Wirkungszusammenhang eher umgekehrt: Weil viele politische Fragen durch das europäische Recht dem demokratischen Mehrheitswillen entzogen worden sind, werden die Parteien schwächer, das Parteiensystem fragmentierter, und der Einfluss der Parlamente schwindet. Der Populismus wächst, weil die parlamentarische Demokratie weniger anpassungsfähig auf neue Problemlagen reagiert.

Können Sie das erläutern?

Ganz konkret hatten wir zwei grosse Populismusschübe in Europa, und beide reagierten auf die Verwerfungen durch Konstitutionalisierungsprozesse. Damit meine ich die Verlagerung in die quasi unabänderlichen europäischen Verträge, die dann nur noch durch Richter ausgelegt, aber kaum mehr durch Politiker geändert werden können. Das war zuerst die Konstitutionalisierung des Geldes durch den Euro, wodurch die Länder ihre geldpolitische Souveränität verloren, aber damit auch grosse Teile ihrer fiskalpolitischen Souveränität. Die Folgen haben wir in der Euro-Krise gesehen. Sie rief im Norden Europas die Rechtspopulisten auf die Bühne, die sagten: Warum sollen wir für den Süden bezahlen? Und im Süden traten die Linkspopulisten – wie Cinque Stelle, Podemos, Syriza – auf den Plan, die sagten: Es ist Fremdherrschaft, wenn die EU-Troika hier einfliegt und uns vorschreibt, welche Sparmassnahmen wir umsetzen müssen.

Und der zweite Populismusschub?

Die zweite grosse Welle, in der wir uns immer noch befinden, betrifft die unkontrollierte Migration. Die Länder verloren mit Schengen und der Europäisierung des Asylrechts die Souveränität über ihre Grenzen, ohne dass sich auf europäischer Ebene ein funktionierendes Regime an der Aussengrenze etablierte. Das hat sich ab 2015 dann krisenhaft zugespitzt. Es ist dasselbe Muster wie in der Fiskalpolitik: Ein Politikbereich wird der Souveränität des Nationalstaats entzogen und auf die europarechtliche Ebene gehoben. Die entstehenden Dysfunktionalitäten kann die nationale Politik durch demokratische Mehrheiten dann allerdings nicht mehr kontrollieren und korrigieren.

Das Recht hebelt die Politik aus.

Ja, Konstitutionalisierung führt zur Entdemokratisierung. Populismus ist so gesehen ein Aufstand gegen die Entmachtung der Nationalstaaten, weil diese in Kernbereichen keine echten Entscheidungsspielräume mehr haben. Daraus resultiert übrigens auch ein Rekrutierungsproblem. Wer will noch in die Politik gehen, wenn man dort sowieso nichts bewirken kann? Diejenigen, die politisch wirken wollen, engagieren sich in der Spektakeldemokratie dann lieber in sozialen Bewegungen: Luisa Neubauer, Greta Thunberg.

Wie kommen wir aus dieser fatalen Dynamik wieder heraus?

Demokratien haben einen eingebauten Mechanismus der Krisenbearbeitung und Selbstkorrektur: Wenn es nicht gut läuft, wird neu gewählt, es gibt eine neue Regierung und eine neue Politik. Wenn man die Konflikte aber auf die konstitutionelle Ebene schiebt, dann geht dieser Steuermechanismus verloren. Das ist die Dialektik zwischen Konstitutionalisierung und Krise: Die Konstitutionalisierung ruft die Krise hervor, und darauf wird mit noch mehr Konstitutionalisierung reagiert.

Sie beschreiben die Dynamik. Aber was ist der Ausweg?

Den kenne ich nicht. Momentan scheint der Modus des Umgangs mit diesen Problemen das Wegschauen, Sichdurchwursteln und die Nichtanwendung der eigenen Regeln zu sein. Vor kurzem bin ich bei Schengen über die deutsch-luxemburgische Grenze gefahren, an diesem symbolträchtigen Ort. Und natürlich standen da deutsche Polizisten und haben kontrolliert. Ein paar Tage später wurden dort 40 Jahre Schengen-Abkommen feierlich begangen, ein System, das faktisch tot ist. Die Skandinavier kontrollieren, die Franzosen kontrollieren, die Polen kontrollieren, Ungarn sowieso – als Letzte, wie immer, haben auch die Deutschen mit Grenzkontrollen begonnen. Wenn die geltenden Regeln nicht mehr praktikabel sind, werden sie irgendwann einfach ignoriert.

Einer, der sich seit je gegen die Macht der Verfassungsgerichte stemmte, ist Viktor Orban. Sie beschreiben das in ihrem Buch. Unterschätzen Sie nicht, dass es Orban weniger um die Demokratie geht als um die Kontrolle der Institutionen durch seine Fidesz-Partei?

Ich wollte mit dem Buch Orban nicht in Schutz nehmen, ich hege keinerlei politische Sympathien für sein Programm. Die Diskussion um ihn blendet allerdings regelmässig die Vorgeschichte aus: Das ungarische Verfassungsgericht war in den 1990er Jahren das wohl machtvollste und aktivistischste der Welt, und sein Vorsitzender meinte sowohl die ungarische Verfassung durch unbegrenzte Auslegung festlegen zu können wie auch die Gesellschaft per Rechtsprechung liberalisieren zu können. Die Entmachtung des Gerichts durch die Fidesz-Partei 2011 ist ohne diese Vorgeschichte nicht zu verstehen. Es ist für mein Argument aber unerheblich, ob Orban die Demokratie zerstören will oder nicht. Das Argument, dass es die liberale Demokratie selber ist, die den Aufstieg solcher Figuren befördert, wird dadurch ja nicht ungültig – eher sogar wichtiger.

In Deutschland gab die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin für das Verfassungsgericht wochenlang zu reden. Rechte Journalisten und Politiker hielten sie wegen ihrer Positionen zu Abtreibung, AfD-Verbot und Impfpflicht für untragbar. Steht der Fall für einen inszenierten Kulturkampf oder für die berechtigte Abwehr aktivistischer Richter?

Weder noch. Es ist ein Lehrstück über das politische System der Bundesrepublik und dessen zunehmende Risse und für die Einsicht: Die Verrechtlichung der Politik führt zur Politisierung der Justiz.

Hatten Sie als Bürger Vorbehalte gegenüber Brosius-Gersdorf als Richterin in Karlsruhe?

Ich möchte mich öffentlich nicht als Bürger äussern, sondern in meiner Rolle als Politikwissenschafter. Da stört mich, was Frau Brosius-Gersdorf über die Zulässigkeit gesagt hat, Parteien vorzuschreiben, ihre Listen geschlechterparitätisch aufzustellen. Das steht im Widerspruch zu gängiger Rechtsprechung. Ich würde das als schweren Eingriff in den Parteienwettbewerb und als schwere Verletzung des Rechts der freien Wahl ansehen. Parteien sollten frei sein, ihre Listen so aufzustellen, wie sie es für gut befinden. Wenn ich hier von neuen Vorschriften höre, geht mein demokratietheoretischer Blutdruck sehr schnell sehr hoch.